UN | 3315 CHEMISCHE PROBE, GIFTIG |
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| Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: T8
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| Gefahrzettel 6.1
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| Beförderungspapier: UN 3315 Chemische Probe, giftig, 6.1, VG I, (C/E) |
| Tunnelcode: | (C/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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| Sondervorschrift(en) 250: | | 250 siehe Sondervorschrift 250 |
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| begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig |
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freigestellte Mengen (EQ): | E0 | (in freigestellten Mengen nicht zugelassen) |
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Beförderungskategorie: 1 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 20 kg bei Feststoffen bzw. 20 ltr. Nennvolumen bei Flüssigkeiten) (Multiplikator 50) |
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Verpackung: P099
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Zusammenpacken: MP8 / MP17 | |
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich |
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Betrieb: | S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern. |
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| Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) | |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Eigenschaften: | Dieser Eintrag sollte nur für Proben von Chemikalien genutzt werden, die im Rahmen der Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen zur Analyse gezogen wurden. | Hinweise: | Die Beförderung dieser Stoffe unter diesem Eintrag sollte entsprechend der Beaufsichtigungsabläufe und Sicherheitsprozeduren erfolgen, die von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen spezifiziert wurden. Die chemische Probe sollte nur nach Genehmigung durch die zuständige Behörde oder die Generaldirektion der Organisation für das Verbot chemischer Waffen befördert werden. Für die Zeit der Beförderung ist dem Versandstück eine Kopie der Beförderungsgenehmigung beizufügen, aus der die Mengenbegrenzungen und die Verpackungsanforderungen hervorgehen. | |
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| Benennung in Englisch: Chemical sample, toxic |
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