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423
3397



UN 3397 MIT WASSER REAGIERENDER METALLORGANISCHER FESTER STOFF, SELBSTERHITZUNGSFÄHIG
Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: WS
Gefahrzettel 4.3+4.2 / Gefahrennummer: 423
Beförderungspapier:
UN 3397 Mit Wasser reagierender metallorganischer fester Stoff, Selbsterhitzungsfähig (XXXX), 4.3 (4.2), VG III, (E)
UN 3397 Abfall Mit Wasser reagierender metallorganischer fester Stoff, Selbsterhitzungsfähig (XXXX), 4.3 (4.2), VG III, (E)

Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
weitere Vorlagen
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P410 / IBC06
Zusammenpacken: MP14
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 TP36 TP41 )
ADR-Tanks: S4AN L4DH
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Werkstoffe und Chemikalien: Reagieren heftig mit Feuchtigkeit, Wasser und Säuren unter Bildung entzündbarer Gase.
REDOX-Verhalten: Neigt zur Selbsterhitzung oder Selbstentzündung.
EmS: F-G S-N
Benennung in Englisch: Organometallic substance, solid water-reactive, self-heating
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen