Ausnahme 20 - Abfallgruppe 11.4

Klasse     8
Verpackungsgruppe
I bis III
Benennung
Wässrige Lösungen von Halogenwasserstoffen (ausgenommen Fluorwasserstoff), saure fluorhaltige Stoffe, flüssige Halogenide und andere flüssige halogenierte Stoffe (ausgenommen der Fluorverbindungen die in Berührung mit feuchter Luft oder Wasser saure Dämpfe entwickeln), flüssige Carbonsäuren und ihre Anhydride, sowie flüssige Halogencarbonsäuren und ihre Anhydride, Alkyl- und Arylsulfonsäuren, Alkylschwefelsäuren und organische Säurehalogenide
Beispiele
Salzsäure, Phosphorsäure, Essigsäure, Chlorsulfonsäure, Ameisensäure, Chloressigsäure, Propionsäure, Toluolsulfonsäure, Thionylchlorid
Angabe im Beförderungspapier
Abfallgruppe 11.4

Nummer der Gefahrzettelmuster 8

Verpackungsgruppe I

Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel
8
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff
Netzmittel
Verpackungen
Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder starren Kunststoffen (4A/X, 4H2/X)
Anliefergefäße in metallene IBC der Verpackungsgruppe I (11A/X)

siehe auch Ausnahme 20