Ausnahme 20 - Abfallgruppe 14.2

Klasse     5.1
Verpackungsgruppe
II und III
Benennung
Abfälle, die entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe enthalten
Angabe im Beförderungspapier
Abfallgruppe 14.2

Nummer der Gefahrzettelmuster 5.1

Verpackungsgruppe II

Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel
5.1
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff
Salpetersäure 55%, Netzmittel
Verpackungen
Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder starren Kunststoffen (4A/X, 4H2/X)
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackungsgruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)
Die Verpackungen müssen mit einer Lüftungseinrichtung ausgestattet sein.

siehe auch Ausnahme 20