Für UN 1001 Acetylen, gelöst , und UN 3374 Acetylen,
lösungsmittelfrei: Die Flaschen müssen mit einem homogenen
monolithischen porösen Material gefüllt sein; der Betriebsdruck und
die Menge Acetylen dürfen die in der Zulassung oder in der Norm ISO
3807-1:2000,ISO 3807-2:2000 bzw. ISO 3807:2013 beschriebenen Werte
nicht überschreiten.
Für UN 1001 Acetylen, gelöst: die Flaschen müssen eine in der
Zulassung festgelegte Menge Aceton oder eines geeigneten
Lösungsmittels enthalten (siehe Norm ISO 3807-1:2000,ISO 3807-2:2000
bzw. ISO 3807:2013); Flaschen, die durch ein Sammelrohr miteinander
verbunden sind, müssen in vertikaler Lage befördert werden.
Alternativ für UN 1001 Acetylen, gelöst: Flaschen, die keine
UN-Druckgefäße sind, dürfen mit einem nicht monolithischen porösen
Material gefüllt sein; der Betriebsdruck, die Menge Acetylen und die
Menge des Lösungsmittels dürfen die in der Zulassung beschriebenen
Werte nicht überschreiten. Die höchstzulässige Frist zwischen den
wiederkehrenden Prüfungen der Flaschen darf fünf Jahre nicht
überschreiten.