Diese
Eintragung gilt für nicht sensibilisierte Emulsionen,
Suspensionen und Gele, die sich hauptsächlich aus einem Gemisch
von Ammoniumnitrat und einem Brennstoff zusammensetzen und die für
die Herstellung eines Sprengstoffs Typ E nach einer zwingenden
Vorbehandlung vor der Verwendung bestimmt sind.
Das
Gemisch für Emulsionen hat typischerweise folgende
Zusammensetzung: 60 bis 85 % Ammoniumnitrat, 5 bis 30 % Wasser, 2 bis
8 % Brennstoff, 0,5 bis 4 % Emulgator, 0 bis 10 % lösliche
Flammenunterdrücker sowie Spurenzusätze. Ammoniumnitrat darf
teilweise durch andere anorganische Nitratsalze ersetzt werden.
Das
Gemisch für Suspensionen und Gele hat typischerweise folgende
Zusammensetzung: 60 bis 85 % Ammoniumnitrat, 0 bis 5 % Natrium- oder
Kaliumperchlorat, 0 bis 17 % Hexaminnitrat oder Monomethylaminnitrat,
5 bis 30 % Wasser, 2 bis 15 % Brennstoff, 0,5 bis 4 %
Verdickungsmittel, 0 bis 10 % lösliche Flammenunterdrücker sowie
Spurenzusätze. Ammoniumnitrat darf teilweise durch andere
anorganische Nitratsalze ersetzt werden
Diese
Stoffe müssen die Kriterien für die Klassifizierung als
Ammoniumnitrat-Emulsion, Ammonoiumnitrat-Suspension oder
Ammoniumnitrat-Gel, Zwischenprodukt für die Herstellung von
Sprengstoffen (ANE) der Prüfreihe 8 des Handbuchs Prüfungen und
Kriterien Teil I Abschnitt 18 erfüllen und von der zuständigen
Behörde zugelassen sein.