Diese Eintragung gilt für Brennstoffzellen-Kartuschen,
einschließlich Brennstoffzellen in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen
verpackt. Brennstoffzellen-Kartuschen, die in ein
Brennstoffzellen-System eingebaut oder Bestandteil eines solchen
Systems sind, gelten als Brennstoffzellen in Ausrüstungen. Eine
Brennstoffzellen-Kartusche ist ein Gegenstand, in dem Brennstoff
gespeichert wird, der über ein oder mehrere Ventile in die
Brennstoffzelle abgegeben wird, welche die Abgabe von Brennstoff in
die Brennstoffzelle steuern. Brennstoffzellen-Kartuschen,
einschließlich solche, die in Ausrüstungen enthalten sind, müssen so
ausgelegt und gebaut sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen
ein Freiwerden des Brennstoffs verhindert wird.
Bauarten von Brennstoffzellen-Kartuschen, bei denen flüssige Stoffe
als Brennstoffe verwendet werden, müssen einer Innendruckprüfung bei
einem Druck von 100 kPa (Überdruck) unterzogen werden, ohne dass es zu
einer Undichtigkeit kommt.
Mit Ausnahme von Brennstoffzellen-Kartuschen, die Wasserstoff in einem
Metallhydrid enthalten und die der Sondervorschrift
339 entsprechen, muss für jede Bauart von
Brennstoffzellen-Kartuschen nachgewiesen werden, dass sie einer
Fallprüfung aus 1,2 Metern Höhe auf eine unnachgiebige Oberfläche in
der Ausrüstung, die mit größter Wahrscheinlichkeit zu einem Versagen
des Umschließungssystems führt, standhalten, ohne dass es zu einem
Freiwerden des Inhalts kommt.
Wenn Lithium-Metall-, Lithium-Ionen- oder Natrium-Ionen-Batterien im
Brennstoffzellen-System enthalten sind, muss die Sendung unter dieser
Eintragung und unter der jeweiligen Eintragung UN
3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN,
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder UN
3552 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN versandt werden.