Versandstücke und Kleincontainer mit diesem Stoff sind mit folgendem Kennzeichen zu versehen: VON ZÜNDQUELLEN FERNHALTEN. Dieses Kennzeichen muss in einer amtlichen Sprache des Versandlandes abgefasst sein und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch, oder Französisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorsehen.