Die
Flaschen gemäß Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1
müssen parallel oder quer zur Längsachse des Fahrzeugs oder
Containers gelegt werden; in der Nähe der Stirnwände müssen
sie jedoch quer zur Längsachse verladen werden.
Kurze
Flaschen mit großem Durchmesser (etwa 30 cm und mehr) dürfen
auch längs gelagert werden, wobei die Schutzeinrichtungen der
Ventile zur Fahrzeugmitte oder Containermitte zeigen müssen.
Flaschen,
die ausreichend standfest sind oder die in geeigneten Einrichtungen,
die sie gegen Umfallen schützen, befördert werden, dürfen
aufrecht verladen werden.
Liegende
Flaschen müssen in sicherer und geeigneter Weise so verkeilt,
festgebunden oder festgelegt sein, dass sie sich nicht verschieben
können.