L | Tank für Stoffe in flüssigem Zustand (flüssige Stoffe oder feste Stoffe, die in geschmolzenem Zustand zur Beföderung aufgegeben werden |
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21 | Mindestberechnungsdruck 21 bar (siehe 6.8.2.1.14) |
D | Tank mit obenliegenden Öffnungen ohne Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegels |
H | Luftdicht verschlossener Tank (siehe Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1) |
Eine wechselseitige Verwendung der Tanks für
andere Stoffe und Stoffgruppen ist nur dann zugelassen, wenn dies in
der
Bescheinigung über die Baumusterzulassung spezifiziert ist. Eine
Hierarchie ist
nicht anwendbar.