Abschnitt 6.8.4
Sondervorschriften für die Ausrüstung von Tanks

TE14

Die Tanks müssen mit einer Wärmeisolierung versehen sein. Sie dürfen auch mit Druckentlastungseinrichtungen ausgerüstet sein, die sich bei einem Druckunterschied von 20 kPa (0,2 bar) bis 30 kPa (0,3 bar) von selbst nach innen oder nach außen öffnen.

Wärmeisolierungen in direktem Kontakt mit dem Tankkörper und/oder Bauteilen des Heizsystems müssen eine Entzündungstemperatur aufweisen, die mindestens 50 °C über der Höchsttemperatur liegt, für die der Tank ausgelegt ist.