Abschnitt 6.8.4
Sondervorschriften für die Ausrüstung von Tanks
TE20
Ungeachtet
der anderen Tankcodierungen, die unter der Tankhierarchie im
rationalisierten Ansatz in Absatz 4.3.4.12 zugelassen sind, müssen
Tanks immer mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sein.