Abschnitt 6.8.4
Sondervorschriften für die Ausrüstung von Tanks

TE20

Ungeachtet der anderen Tankcodierungen, die unter der Tankhierarchie im rationalisierten Ansatz in Absatz 4.3.4.12 zugelassen sind, müssen Tanks immer mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sein.