Abschnitt 6.8.4
Sondervorschriften für die Kennzeichnung von Tanks

TM3

An den Tanks muss auf dem in Absatz 6.8.2.5.1 vorgesehenen Schild zusätzlich die offizielle Benennung für die Beförderung und die höchstzulässige Masse der Füllung des Tanks in kg für diesen Stoff angegeben sein.