Abschnitt 6.8.4
Sondervorschriften für die Kennzeichnung von Tanks
TM3
An den Tanks muss auf dem in Absatz 6.8.2.5.1 vorgesehenen Schild
zusätzlich die offizielle Benennung für die Beförderung und die
höchstzulässige Masse der Füllung des Tanks in kg für diesen Stoff
angegeben sein.