Abschnitt 6.8.4
Sondervorschriften für die Prüfung von Tanks

TT3

Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 6.8.2.4.2 sind die wiederkehrenden Prüfungen spätestens alle acht Jahre durchzuführen, zu denen eine Prüfung der Wanddicken mittels geeigneter Instrumente gehören muss. Für diese Tanks sind die Dichtheits- und Funktionsprüfung gemäß Absatz 6.8.2.4.3 spätestens alle vier Jahre durchzuführen.