Abschnitt 4.3.5
Sondervorschriften für die Verwendung von Tanks
TU1
Tanks dürfen erst nach vollständigem Erstarren des Stoffes und
Überdecken mit einem inerten Gas zur Beförderung aufgegeben werden.
Ungereinigte leere Tanks, die diese Stoffe enthalten haben, müssen mit
einem inerten Gas gefüllt sein.