Abschnitt 4.3.5
Sondervorschriften für die Verwendung von Tanks
TU22
Tanks dürfen nur bis zu 90 % ihres Fassungsraumes gefüllt werden;
bei flüssigen Stoffen muss jedoch bei einer mittleren
Flüssigkeitstemperatur von 50 °C ein füllungsfreier Raum von 5 %
bleiben.