Die Eignung des Stoffes für eine Beförderung in Tanks muss
nachgewiesen sein. Die Methode für die Feststellung der Eignung muss
von der zuständigen Behörde zugelassen sein. Eine Methode ist das
Prüfverfahren 8d) der Prüfreihe 8 (siehe Handbuch Prüfungen und
Kriterien Teil 1 Unterabschnitt 18.7).
Die Stoffe dürfen nicht über einen Zeitraum im Tank verbleiben, bei
dem es zur Verkrustung kommen kann. Es sind geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, um ein Verklumpen oder eine Anhaftung der Stoffe im Tank zu
vermeiden (z.B. Reinigung, usw.).