Abschnitt 4.3.5
Sondervorschriften für die Verwendung von Tanks
TU9
UN 1203 BENZIN mit einem Dampfdruck bei 50 °C von mehr als 110 kPa
(1,1 bar) und höchstens 150 kPa (1,5 bar) darf auch in Tanks befördert
werden, die nach Absatz 6.8.2.1.14 a) bemessen sind und deren
Ausrüstung Absatz 6.8.2.2.6 entspricht