Folgende Großverpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen
Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 sowie die besondern
Vorschriften des Abschnitts 4.1.5 erfüllt sind:
Innenverpackungen | Zwischenverpackungen | Außenverpackung |
---|---|---|
nicht erforderlich | nicht erforderlich | aus Stahl (50A) |
aus Aluminium (50B) | ||
aus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium (50N) | ||
aus starrem Kunststoff (50H) | ||
aus Naturholz (50C) | ||
aus Sperrholz (50D) | ||
aus Holzfaserwerkstoff (50F) | ||
aus starrer Pappe (50G) |