Verpackungsanweisung P 110b
Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften des Abschnittes 4.1.5 erfüllt sind.
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Innenverpackung und -ausstattungen |
Zwischenverpackung und -ausstattungen |
Außenverpackung und -ausstattungen |
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Behälter aus Metall aus Holz aus leitfähigem Gummi aus leitfähigem Kunststoff
Säcke aus leitfähigem Gummi aus leitfähigem Kunststoff |
Unterteilungen aus Metall aus Holz aus Kunststoff aus Pappe |
Kisten aus Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) aus Sperrholz (4D) aus Holzfaserwerkstoff (4F)
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