Verpackungsanweisung P 110b

 Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften des Abschnittes 4.1.5 erfüllt sind.

Innenverpackung und -ausstattungen

Zwischenverpackung und -ausstattungen

Außenverpackung und -ausstattungen

Behälter

aus Metall

aus Holz

aus leitfähigem Gummi

aus leitfähigem Kunststoff


Säcke

aus leitfähigem Gummi

aus leitfähigem Kunststoff

Unterteilungen

aus Metall

aus Holz

aus Kunststoff

aus Pappe

Kisten

aus Naturholz,

mit staubdichten Wänden (4C2)

aus Sperrholz (4D)

aus Holzfaserwerkstoff (4F)