Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen
Verpackungsanweisung P209
Diese Verpackungsanweisung gilt für UN 3150 Geräte, klein, mit
Kohlenwasserstoffgas, mit Entnahmeeinrichtung oder UN 3150
Kohlenwasserstoffgas-Nachfüllpatronen für kleine Geräte. mit
Entnahmeeinrichtung.
- Die besonderen Vorschriften des Abschnitts 4.1.6 sind, soweit
anwendbar, einzuhalten.
- Die Gegenstände müssen den Vorschriften des Landes entsprechen, in
dem sie befüllt wurden.
- Die Geräte und Nachfüllpatronen müssen in Außenverpackungen nach
Abschnitt 6.1.4 verpackt sein, die nach Kapitel 6.1 für
Verpackungsgruppe II geprüft und zugelassen sind.