Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen
Verpackungsanweisung P802
- Zusammengesetzte Verpackungen
Außenverpackungen: 1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H2, 1D, 4A, 4N,
4B, 4C1, 4C2, 4D, 4F oder 4H2;
höchste Nettomasse: 75 kg
Innenverpackungen: aus Glas oder Kunststoff; höchster Fassungsraum:
10 Liter.
- Zusammengesetzte Verpackungen
Außenverpackungen: 1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H2, 1D, 1G, 4A,
4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G oder 4H2;
höchstse Nettomasse: 125 kg
Innenverpackungen: aus Metall; höchster Fassungsraum 40 Liter.
- Kombinationsverpackungen: Kombinationsverpackungen: Glasgefäß in
einem Fass aus Stahl, Aluminium oder Sperrholz (6PA1, 6PB1 oder
6PD1) oder in einer Kiste aus Stahl, Aluminium oder Naturholz oder
in einem Weidenkorb (6PA2, 6PB2, 6PC oder 6PD2) oder in einer
Außenverpackung aus starrem Kunststoff (6PH2); höchster
Fassungsraum: 60 Liter.
- Fässer aus Stahl (1A1) mit einem höchsten fassungsraum von 250
Litern.
- Druckgefäße, vorausgesetzt, die allgemeinen Vorschriften des
Unterabshcnitts 4.1.3.6 werden erfüllt.