UN 1331 Zündhölzer, überall zündbar, dürfen nicht mit anderen
gefährlichen Gütern zusammen in dieselbe Außenverpackung verpackt
werden, ausgenommen Sicherheitszündhölzern oder Wachszündhölzern, die
in getrennten Innenverpackungen verpackt sein müssen.
Innenverpackungen dürfen höchstens 700 Zündhölzer, überall zündbar,
enthalten.
siehe auch Verpackungsanweisung P407