Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen

Sondervorschrift PP37

Für die UN-Nummern 2590 und 2212 sind Säcke 5M1 zugelassen. All Arten von Säcken müssen in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern befördert oder in geschlossene starre Umverpackungen eingesetzt werden.

siehe auch Verpackungsanweisung P002