Für die UN-Nummern 3531 und 3533 müssen die Verpackungen so
ausgelegt und gebaut sein, dass sie das Freisetzen von Gas oder Dampf
ermöglichen, um einen Druckaufbau zu verhindern, der bei einem Verlust
der Stabilisierung zu einem Zubruchgehen der Verpackung führen könnte.
siehe auch Verpackungsanweisung P002