Für die UN-Nummern 3532 und 3534 müssen die Verpackungen
so ausgelegt und gebaut sein, dass sie das Freisetzen von Gas oder
Dampf ermöglichen, um einen Druckaufbau zu verhindern, der bei einem
Verlust der Stabilisierung zu einem Zubruchgehen der Verpackung führen
könnte.
siehe auch Verpackungsanweisung P001