Kapitel 4.2
Anweisungen und Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks
Anweisung T17
Diese Anweisungen für ortsbewegliche Tanks gelten für flüssige und
feste Stoffe der Klassen 1 und 3 bis 9. Die allgemeinen Vorschriften
des Abschnitts 4.2.1 und die Vorschriften des Abschnitts 6.7.2 sind
einzuhalten
Mindestprüfdruck |
10 bar |
Mindestwanddicke des Tankkörpers (siehe Unterabschnitt
6.7.2.4) |
6 mm |
Druckentlastungseinrichtungen (siehe Unterabschnitt 6.7.2.8)
|
normal |
Bodenöffnungen (siehe Unterabschnitt 6.7.2.6) |
siehe 6.7.2.6.3 |
Tankhierarchie
folgende weitere Tankcodierungen sind zugelassen
T18, T19, T20,
T21, T22
6.7.2.6.3
Jede Bodenentleerungsöffnung mit Ausnahme der in Absatz ...
vorgesehenen muss mit drei hintereinander liegenden und voneinander
unabhängigen Verschlüssen ausgerüstet sein. Die Auslegung der
Ausrüstung muss den Anforderungen der zuständigen Behörde oder einer
von ihr bestimmten Stelle genügen und Folgendes umfassen:
- eine selbstschließende innere Absperreinrichtung, d. h. eine
innerhalb des Tankkörpers oder innerhalb eines angeschweißten
Flansches oder seines Gegenflansches in der Weise angebrachte
Absperreinrichtung, dass:
- die Kontrolleinrichtungen für die Betätigung der
Absperreinrichtung so ausgelegt sind, dass ein unbeabsichtigtes
Öffnen durch einen Stoß oder eine Unachtsamkeit verhindert wird;
- die Absperreinrichtung von oben oder von unten betätigt werden
kann;
- die Stellung der Absperreinrichtung (offen oder geschlossen),
wenn möglich, vom Boden aus überprüft werden kann;
- die Absperreinrichtung, ausgenommen bei ortsbeweglichen Tanks
mit einem Fassungsraum von höchstens 1000 Litern, von einer
zugänglichen, von der Absperreinrichtung entfernt liegenden
Stelle am ortsbeweglichen Tank aus geschlossen werden kann; und
- die Absperreinrichtung bei einer Beschädigung der äußeren
Kontrolleinrichtung für die Betätigung der Absperreinrichtung
wirksam bleibt;
- eine äußere Absperreinrichtung, die so nahe wie möglich am
Tankkörper angebracht ist; und
- eine flüssigkeitsdichte Verschlusseinrichtung am Ende des
Auslaufstutzens, die ein Blindflansch oder eine Schraubkappe sein
kann.