Verpackungsanweisung LP 102
Folgende Großverpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften des Abschnittes 4.1.5 erfüllt sind.
Innenverpackung |
Zwischenverpackung |
Außengroßverpackung |
Säcke wasserbeständig
Behälter aus Pappe aus Metall aus Kunststoff aus Holz
Einwickler aus Wellpappe
Hülsen aus Pappe
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Nicht erforderlich |
aus Stahl (50A) aus Aluminium (50B) aus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium (50N) aus starrem Kunststoff (50H) aus Naturholz (50C) aus Sperrholz (50D) aus Holzfaserwerkstoff (50F) aus Pappe (50G)
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