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0076



UN 0076 DINITROPHENOL
trocken oder angefeuchtet mit weniger als 15 Masse-% Wasser
Klasse 1/ Code: 1.1D
Gefahrzettel 1+6.1
Beförderungspapier:
UN 0076 Dinitrophenol, 1.1D (6.1), (B1000C), umweltgefährdend
Tunnelcode: (B1000C) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, wenn die gesamte Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit größer als 1000 kg ist; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C, D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P112a / P112b / P112c (Sondervorschrift(en): PP26 )
Zusammenpacken: MP20
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettoexplosivstoffmasse
Versandstücke: V2 siehe Sondervorschrift V2 (EX-Fahrzeuge)
V3 Bei der Beförderung von pulverförmigen, rieselfähigen Stoffen sowie von Feuerwerkskörper muss der Containerboden eine metallene Oberfläche oder Abdeckung haben.
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV2 (Reinigung der Ladefläche und Feuerverbot)
Siehe Unterabschnitt 7.5.5.2 (Mengenbegrenzung)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S1 (besondere Voschriften für Explosivstoffe)
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Stoff
EmS: F-B S-Z
Benennung in Englisch: Dinitrophenol
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft