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0190

UN 0190 EXPLOSIVSTOFF, MUSTER
außer Initialsprengstoff
Klasse 1/ Code:
Gefahrzettel
Beförderungspapier:
Beförderungspapier muss entsprechend behördlicher Einstufung erstellt werden
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 16 und 274:
16 siehe Sondervorschrift 16 (Explosivstoffe für Vorschungszwecke)
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: P101
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V2 siehe Sondervorschrift V2 (EX-Fahrzeuge)
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV2 (Reinigung der Ladefläche und Feuerverbot)
Siehe Unterabschnitt 7.5.5.2 (Mengenbegrenzung)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S1 (besondere Voschriften für Explosivstoffe)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Stoff oder Gegenstand. Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe wie von der zuständigen Behörde festgelegt.
EmS: F-B S-X
Benennung in Englisch: Samples, explosive