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0241


UN 0241 SPRENGSTOFF, TYP E
Klasse 1/ Code: 1.1D
Gefahrzettel 1
Beförderungspapier:
UN 0241 Sprengstoff, Typ E, 1.1D, (B1000C)
Tunnelcode: (B1000C) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, wenn die gesamte Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit größer als 1000 kg ist; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C, D und E.
Sondervorschrift(en) 617:
617 Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 50 kg)
(Multiplikator 20)
Verpackung: P116 / IBC100 (Sondervorschrift(en): PP61 / PP62 / B10 )
Zusammenpacken: MP20
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettoexplosivstoffmasse (siehe auch § 35c Abs. 9 )
Versandstücke: V2 siehe Sondervorschrift V2 (EX-Fahrzeuge)
V12 Großpackmittel (IBC) des Typs 31HZ2 (31HA2, 31HB2, 31HN2, 31HD2 und 31HH2) sind in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Container zu befördern
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV2 (Reinigung der Ladefläche und Feuerverbot)
Siehe Unterabschnitt 7.5.5.2 (Mengenbegrenzung)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S1 (besondere Voschriften für Explosivstoffe)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-B S-X
Benennung in Englisch: Explosive, blasting, type E
Trennvorschrift:
SG34Wenn Ammoniumverbindungen enthalten sind, getrennt von SGG4 - Chloraten oder SGG13 - Perchloraten und explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die Chlorate und Perchlorate enthalten, stauen