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663
1135



UN 1135 ETHYLENCHLORHYDRIN
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: TF1
Gefahrzettel 6.1+3 / Gefahrennummer: 663
Beförderungspapier:
UN 1135 Ethylenchlorhydrin, 6.1 (3), VG I, (C/D)
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 354:
354 Dieser Stoff ist beim Einatmen giftig.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P602
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 3.2
ortsbew. Tanks: T20 (Sondervorschrift(en): TP2 TP13 )
ADR-Tanks: L10CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE19 TE21 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose entzündbare Flüssigkeit mit einem schwachen etherartigem Geruch
Verhalten mit Wasser: Mischbar mit Wasser
Verhalten bei Temperaturänderung: Entwickelt unter Feuereinwirkung äußerst giftige (Phosgen) und ätzende (Chlorwasserstoff) Dämpfe.
Gesundheit: Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Flammpunkt: 60°C c.c.
Explosionsgrenzen: 4,9% bis 15,9%
EmS: F-E S-D
Benennung in Englisch: Ethylene chlorohydrin