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423
1436




UN 1436 ZINK-PULVER
Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe III/ Code: WS
Gefahrzettel 4.3+4.2 / Gefahrennummer: 423
Beförderungspapier:
UN 1436 Zink-Pulver, 4.3 (4.2), VG III, (E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P410 / IBC08 / R001 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP14
lose Schüttung: VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP4 Gedeckte Fahrzeuge und geschlossene Container müssen mit luftdicht verschlossenen Öffnungen für die Be- und Entladung ausgerüstet sein, um das Austreten von Gas zu verhindern und das Eindringen von Feuchtigkeit auszuschließen.
AP5 Siehe Sondervorschrift AP5 (Beschriftung "Vorsichtig öffnen")
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 6.10
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Verhalten mit Wasser: Entwickelt in Berührung mit Wasser, Alkalien oder Säuren Wasserstoff, ein entzündbares Gas.
REDOX-Verhalten: Zinkstaub wird leicht entzündet und explodiert. Kann in Berührung mit entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen explodieren.
EmS: F-G S-O
Benennung in Englisch: Zinc powder
Trenngruppe: Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen)
SGG11Quecksilber und Quecksilberverbindungen
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen