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1481


UN 1481 PERCHLORATE, ANORGANISCHE, N.A.G.
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Code: O2
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50 -----siehe auch UN 3211 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 1481 Perchlorate, anorganische, n.a.g., 5.1, VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC06
Zusammenpacken: MP2
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP6 Siehe Sondervorschrift AP6 (keine brennbaren Werkstoffe)
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAV (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Betrieb: S23 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gleten, wenn deser Stoff in loser Schüttung oder in Tanks befördert wird und die Gesamtmass oder das gesamtvolumen im Fahrzeug 3000 kg bzw. 3000 Liter überschreitet.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Feste Stoffe.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagieren heftig mit Schwefelsäure. Reagieren sehr heftig mit Cyaniden bei Erwärmung oder Reibung.
Verhalten bei Temperaturänderung: Kann unter Feuereinwirkung eine Explosion verursachen.
REDOX-Verhalten: Kann mit brennbaren Stoffen, pulverförmigen Metallen oder Ammoniumverbindungen explosionsfähige Gemische bilden. Diese Gemische sind empfindlich gegen Reibung und neigen zur Entzündung.
EmS: F-H S-Q
Benennung in Englisch: Perchlorates, inorganic, n.o.s.
Trenngruppe: SGG13Perchlorate
Trennvorschrift: SG38Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen