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663
1613




UN 1613 CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSERSTOFFSÄURE)
mit höchstens 20 % Cyanwasserstoff
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: TF1
Gefahrzettel 6.1+3 / Gefahrennummer: 663
Beförderungspapier:
UN 1613 Cyanwasserstoff, wässerige Lösung (Cyanwasserstoffsäure), 6.1 (3), VG I, (C/D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 48:
48 Enthält dieser Stoff mehr als 20 % Cyanwasserstoff, ist der Stoff nicht zur Beförderung zugelassen.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: P601
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T14 (Sondervorschrift(en): TP2 TP13 )
ADR-Tanks: L15DH(+) (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE19 TE21 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose Flüssigkeit, entwickelt äußerst giftige Dämpfe mit Bittermandelgeruch.
Hinweise: Die Beförderung von CYANWASSERSTOFF- SÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG, mit mehr als 20 % Cyanwasserstoff, und von CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG, mit mehr als 20 % Cyanwasserstoff, ist verboten.
Verhalten mit Wasser: Mischbar mit Wasser
Gesundheit: Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Hydrocyanic acid, aqueous solution (Hydrogen cyanide, aqueous solution)
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft