ADR 2023       UN-Suche
X668
1838



UN 1838 TITANTETRACHLORID
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: TC3
Gefahrzettel 6.1+8 / Gefahrennummer: X668
Beförderungspapier:
UN 1838 Titantetrachlorid, 6.1 (8), VG I, (C/D)
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 354:
354 Dieser Stoff ist beim Einatmen giftig.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P602
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.5
ortsbew. Tanks: T20 (Sondervorschrift(en): TP2 )
ADR-Tanks: L10CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE19 TE21 )
Fahrzeug: AT
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose Flüssigkeit.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift in Gegenwart von Feuchtigkeit die meisten Metalle stark an.
Verhalten mit Wasser: Reagiert heftig mit Wasser unter Entwicklung von Chlorwasserstoff, einem ätzenden Gas mit Reizwirkung. Das Gas ist als weißer Nebel sichtbar.
Gesundheit: Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Titanium tetrachloride
Trenngruppe: SGG1Säuren
SGG7Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen
Trennvorschrift: SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen