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88
1905



UN 1905 SELENSÄURE
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Code: C2
Gefahrzettel 8 / Gefahrennummer: 88
Beförderungspapier:
UN 1905 Selensäure, 8, VG I, (E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P002 / IBC07
Zusammenpacken: MP18
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T6 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: S10AN
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V10 Großpackmittel (IBC) sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Weißer, sehr zerfließlicher kristalliner fester Stoff.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift bei Feuchtigkeit die meisten Metalle an.
Verhalten mit Wasser: Löslich in Wasser
REDOX-Verhalten: Reagiert heftig mit organischen Materialien wie Holz, Baumwolle oder Stroh.
Gesundheit: Verursacht schwere Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
Schmelzpunkt: 50°C
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Selenic acid
Trenngruppe: SGG1Säuren
Trennvorschrift: SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen