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663
2334




UN 2334 ALLYLAMIN
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: TF1
Gefahrzettel 6.1+3 / Gefahrennummer: 663
Beförderungspapier:
UN 2334 Allylamin, 6.1 (3), VG I, (C/D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 354:
354 Dieser Stoff ist beim Einatmen giftig.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P602
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T20 (Sondervorschrift(en): TP2 TP13 )
ADR-Tanks: L10CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE19 TE21 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 411, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab einem Gehalt von 25 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose bis hellgelbe flüchtige Flüssigkeit mit stechendem Geruch.
Verhalten mit Wasser: Mischbar mit Wasser.
Verhalten bei Temperaturänderung: Entwickelt unter Feuereinwirkung hochgiftige Gase.
Gesundheit: Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Siedepunkt: 55°C bis 58°C
Flammpunkt: -29°C c.c.
Explosionsgrenzen: 2,2% bis 22%
EmS: F-E S-D
Benennung in Englisch: Allylamine
Trennvorschrift: SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen