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2857


UN 2857 KÄLTEMASCHINEN
mit nicht entzündbaren, nicht giftigen Gasen oder Ammoniaklösung (UN 2672)
Klasse 2/ Code: 6A
Gefahrzettel 2.2
Beförderungspapier:
UN 2857 Kältemaschinen, 2.2, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 119:
119 siehe Sondervorschrift 119 (Was sind Kältemaschinen)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P003 (Sondervorschrift(en): PP32 )
Zusammenpacken: MP9
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-C S-V
Benennung in Englisch: Refrigerating machines