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3365


UN 3365 TRINITROCHLORBENZEN (PIKRYLCHLORID), ANGEFEUCHTET
mit mindestens 10 Masse-% Wasser
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: D
Gefahrzettel 4.1
Beförderungspapier:
UN 3365 Trinitrochlorbenzen (Pikrylchlorid), angefeuchtet, 4.1, VG I, (B), umweltgefährdend
Tunnelcode: (B) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, C, D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P406 (Sondervorschrift(en): PP24 )
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettomasse
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Desensibilisierter explosiver Stoff.
Hinweise: Im trockenen Zustand explosionsfähig und empfindlich gegen Stoß und Wärme.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert heftig mit Schwermetallen und deren Salzen.
Verhalten mit Wasser: Im trockenen Zustand explosionsfähig und empfindlich gegen Stoß und Wärme.
EmS: F-B S-J
Benennung in Englisch: Trinitrochlorobenzene (picryl chloride), wetted
Trennvorschrift: SG7Entfernt von Klasse 3 stauen
SG30Entfernt von SGG7 - Schwermetallen und deren Salzen stauen