UN | 3381 BEIM EINATMEN GITFTIGER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. |
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mit einem LC50-Wert von höchstens 200 ml/m³ und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 500 LC50 |
| Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: T1 oder T4
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| Gefahrzettel 6.1
/ Gefahrennummer: 66
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| Beförderungspapier: UN 3381 Beim Einatmen giftiger flüssiger Stoff, n.a.g. (XXXX), 6.1, VG I, (C/D) Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274 |
| Tunnelcode: | (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E. |
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| Sondervorschrift(en) 274: | | 274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung) |
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| begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig |
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freigestellte Mengen (EQ): | E0 | (in freigestellten Mengen nicht zugelassen) |
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Beförderungskategorie: 1 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen) (Multiplikator 50) |
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Verpackung: P601
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Zusammenpacken: MP8 / MP17 | |
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4 |
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ortsbew. Tanks: T22 (Sondervorschrift(en): TP2 ) |
| ADR-Tanks: L15CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE19 TE21 TE25 ) |
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Fahrzeug: AT |
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Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks | |
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Betrieb: | S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern. |
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| Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) | |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Eigenschaften: | Eine Vielzahl giftiger Flüssigkeiten, welche eine hohe Gefahr der Vergiftung beim Einatmen darstellen. | Gesundheit: | Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. | |
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| Benennung in Englisch: Toxic by inhalation liquid, n.o.s. |
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