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3540


ggf. Gefahrzettel von Nebengefahren
UN 3540 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FLÜSSIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G.
Klasse 3/ Code: F3
Gefahrzettel siehe 5.2.2.1.12
Beförderungspapier:
UN 3540 Gegenstände, die einen entzündbaren flüssigen Stoff enthalten, n.a.g. (XXXX), 3, (E)
Bem. ggf. sich die Gefahrzettel von Nebengefahren anzugeben!
statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274 und 673:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
673 673 (gilt nur im RID): Für die Beförderung dieses Gegenstandes müssen die Vorschriften des Kapitels 1.10 und 5.3, des Abschnitts 5.4.3 und des Kapitels 7.2 nicht angewendet werden.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 4 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) in unbegrenzter Menge zulässig]
(Multiplikator 0)
Verpackung: P006 / LP03
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-E S-D
Benennung in Englisch: Articles containing flammable liquid, n.o.s.