Ausnahme 20 - Abfallgruppe 1.3

Klasse    2
Klassifizierungscode 6A
Benennung Abfallfeuerlöscher
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 1.3
Nummer der Gefahrzettelmuster 2.2
Klassifizierungscode 6A
Tunnelbeschränkungscode (D)
Gefahrzettel 2.2
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Essigsäure, Kohlenwasserstoffgemische
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
Kiste aus Pappe (4GW) mit Auflagen
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackunggruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)
Alle Verpackungen und IBC müssen mit einer Lüftungseinrichtung ausgestattet sein.
Folgende nicht bauartzugelassene Verpackungen:
Boxpaletten aus Metall oder Kunststoff sowie Gitterboxpaletten, wobei die Palette auch aus Holz bestehen darf.

siehe auch Ausnahme 20