Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen

Sondervorschrift PP20

Für die UN-Nummern 1363, 1386, 1408, 2217 und 2793 darf jedes staubdichte und reißfeste Gefäße verwendet werden.

siehe auch Verpackungsanweisung P002 (UN 2217)
siehe auch Verpackungsanweisung P003