ADR 2025       UN-Suche
0495


UN 0495 TREIBSTOFF, FLÜSSIG
Klasse 1/ Klassifizierungscode: 1.3C
Gefahrzettel 1
Beförderungspapier:
UN 0495 Treibstoff, flüssig, 1.3C, (C5000D)
Tunnelcode: (C5000D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C, wenn die gesamte Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit größer als 5000 kg ist; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 224:
224 Der Stoff muss unter normalen Beförderungsbedingungen flüssig bleiben, es sei denn, durch Versuche kann nachgewiesen werden, dass die Empfindlichkeit in gefrorenem Zustand nicht größer ist als in flüssigem Zustand. Bei Temperaturen über 15 °C darf er nicht gefrieren.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P115 (Sondervorschrift(en): PP53 PP57 PP58 PP54 )
Zusammenpacken: MP20
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V2 siehe Sondervorschrift V2 (EX-Fahrzeuge)
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV2 (Reinigung der Ladefläche und Feuerverbot)
Siehe Unterabschnitt 7.5.5.2 (Mengenbegrenzung)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S1 (besondere Voschriften für Explosivstoffe)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-B S-Y
Benennung in Englisch: Propellant, liquid