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40
1869


UN 1869 MAGNESIUM
in Pellets, Spänen, Bändern
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: F3
Gefahrzettel 4.1 / Gefahrennummer: 40
Beförderungspapier:
UN 1869 Magnesium, 4.1, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 59:
59 Diese Stoffe unterliegen nicht den Vorschriften des ADR , wenn sie höchstens 50 % Magnesium enthalten.
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): B3 )
Zusammenpacken: MP11
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 6.2
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAV
Fahrzeug: AT
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Silbriges weißes Metall.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert sehr leicht mit Säuren und ätzenden Alkalien unter Bildung von Wasserstoff. Reagiert leicht mit Eisenoxid (Thermit-Effekt).
Verhalten mit Wasser: Kann in Berührung mit Wasser, insbesondere mit Seewasser, Wasserstoff, ein entzündbares Gas, entwickeln.
REDOX-Verhalten: Bildet mit entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen explosionsfähige Gemische
Brennt mit sehr heller weißer Flamme und Hitze.
EmS: F-G S-G
Benennung in Englisch: Magnesium
Trennvorschrift: SG17Getrennt von Klasse 5.1 stauen
SG25Getrennt von Klassen 2.1 und 3 stauen
SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG32Entfernt von SGG10 - flüssigen halogenisierten Kohlenwasserstoffen stauen
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG51Getrennt Eisenoxid stauen