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2002


UN 2002 ZELLULOID, ABFALL
Klasse 4.2 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: S2
Gefahrzettel 4.2
Beförderungspapier:
UN 2002 Zelluloid, Abfall, 4.2, VG III, (E)
weitere Vorlagen
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 526 und 592:
526 UN 2000 Zelluloid ist der Klasse 4.1 zugeordnet.
592 Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich leere Großpackmittel (IBC) und leere Großverpackungen, leere Tankfahrzeuge, leere abnehmbare Tanks, leere ortsbewegliche Tanks, leere Tankcontainer und leere Kleincontainer, die diesen Stoff enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): PP8 B3 )
Zusammenpacken: MP14
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 413, demzufolge nicht kennzeichnungspflichig (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Verhalten bei Temperaturänderung: Unter Feuereinwirkung bilden sich giftige Gase und Dämpfe; in geschlossenen Räumen können diese Gas und Dämpfe mit der Luft explosionsfähige Gemische bilden.
REDOX-Verhalten: Zündet leicht
EmS: F-A S-J
Benennung in Englisch: Celluloid, scrap