UN | 2071 AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL |
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| Klasse / Klassifizierungscode: M11
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| Gefahrzettel keine
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| Beförderungspapier: Es wird kein Beförderungspapier benötigt |
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| Sondervorschrift(en) 193: | | 193 Diese Eintragung darf nur für
ammoniumnitrathaltige Mehrnährstoffdüngemittel verwendet werden. Diese müssen in Übereinstimmung mit dem im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Abschnitt 39 festgelegten Verfahren klassifiziert werden. Düngemittel, die den Kriterien dieser UN-Nummer entsprechen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. |
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| begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig |
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Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich | |
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis) |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Eigenschaften: | In der Regel Granulate. | Hinweise: | Keine dieser Mischungen kann explodieren. Die Beförderung von AMMONIUMNITRAT, dessen Neigung zur Selbsterhitzung so groß ist, dass dies eine Zersetzung einleiten kann, ist verboten. | Verhalten mit Wasser: | Ganz oder teilweise löslich in Wasser | Verhalten bei Temperaturänderung: | Diese Gemische können bei Erwärmung der selbstunterhaltenden Zersetzung unterliegen. Die Temperatur bei einer solchen Reaktion kann 500 °C erreichen. Eine Zersetzung, die einmal begonnen hat, kann sich über die ganze Ladung Düngemittel unter Abgabe giftiger Gase ausbreiten. | |
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| Benennung in Englisch: Ammonium nitrate based fertilizer |
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| Trenngruppe: | SGG2 | Ammoniumverbindungen |
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