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768
2978





UN 2978 RADIOAKTIVE STOFFE, URANHEXAFLUORID
nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
Klasse 7/ Klassifizierungscode:
Gefahrzettel 7X+6.1+8 / Gefahrennummer: 768
Beförderungspapier:
UN 2978 Radioaktive Stoffe, Uranhexafluorid, 7 (6.1) (8), (C), umweltgefährdend
Tunnelcode: © Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C, D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: siehe 2.2.7 und 4.1.9 (Sondervorschrift siehe 4.1.9.1.3)
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV33 siehe Sondervorschrift CV33 (Trennung)
Betrieb: S6 Die Vorschriften des Abschnitts 8.3.1 gelten nicht für Fahrzeuge, die nur Versandstücke, Umverpackungen oder Container mit Zetteln der Kategorie 1 WEISS befördern. Die Vorschriften des Abschnitts 8.3.4 gelten nicht, vorausgesetzt, es sind keine Nebengefahren vorhanden.
siehe Sondervorschrift S11 (ADR-Schein auch bei < 3,5 to)
S13 Ist eine Sendung unzustellbar, muss sie an einen sicheren Ort verbracht und die zuständige Behörde schnellstmöglich unterrichtet und um Anweisungen gebeten werden, wie weiter zu verfahren ist.
S21 Fahrzeugüberwachung

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Siehe 1.5.1. des IMDG-Codes
EmS: F-I S-S
Benennung in Englisch: Radioaktive material, uranium hexafluoride
Trennvorschrift: SG17Getrennt von Klasse 5.1 stauen
SG76Trennung wie für Klasse 7
SG78In Längsrichtung getrennt durch eine dazischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden Laderaum von Unterklasse 1.1, 1.2 und 1.5 stauen