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3241


UN 3241 2-BROM-2-NITROPROPAN-1,3-DIOL
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: SR1
Gefahrzettel 4.1
Beförderungspapier:
UN 3241 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol, 4.1, VG III, (D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 638:
638 Dieser Stoff ist ein mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandter Stoff (siehe Absatz 2.2.41.1.19).
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P520 / IBC08 (Sondervorschrift(en): PP22 B3 )
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV14 Die Güter müssen während der Beförderung vor direkter Sonneneinstrahlung und Wärmequellen geschützt sein. Die Versandstücke dürfen nur an kühlen und gut belüfteten Orten, entfernt von Wärmequellen gelagert werden.
Betrieb: S24 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gleten, wenn die Gesamtmasse dieser Stoffe im Fahrzeug 100 kg überschreitet.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 411, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab einem Gehalt von 25 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Weiße Kristalle.
Hinweise: Empfindlich gegenüber starkem Detonationsstoß.
Dieser Stoff ist nach der Verpackungsmethode OP6 (siehe anwendbare Verpackungsanweisung) zu verpacken.
Verhalten mit Wasser: Löslich in Wasser.
Verhalten bei Temperaturänderung: Zersetzung beim Erhitzen unter Entwicklung giftiger Gase.
EmS: F-J S-G
Benennung in Englisch: 2-Bromo-2-Nitropropane- 1,3-diol